Mein Name ist Daniela Leipold und ich bin seit 1994 Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Heilbronn. Tätigkeitsschwerpunkte meiner Kanzlei:
Dank dieser Spezialisierung kann ich sicherstellen, Sie bei Fragen rund um diese drei Rechtsbereiche in all ihrer Komplexität bestmöglich beraten zu können.
Seit Beginn meiner Tätigkeit habe ich mich auf die Schwerpunkte Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht konzentriert, da aufgrund der zunehmenden Komplexität des Rechts eine Spezialisierung erforderlich ist. Ziel und auch Kanzleiphilosophie ist es, soweit möglich, bereits außergerichtlich vernünftige und faire Lösungen zu suchen und zu finden. Und erst, wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, werden die Angelegenheiten vor Gericht ausgestritten.
Um einen besseren Überblick über die Tätigkeiten, die in den Schwerpunkten Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht anfallen, zu erhalten, habe ich in folgendem die wichtigsten Teilbereiche aufgeführt.
Ich bin nicht nur Fachanwältin für Familienrecht, sondern habe mich auch auf die Gebiete Erb- und Arbeitsrecht spezialisiert.
Meine Aufgabe als Mediatorin ist es bei Konflikten und Streitigkeiten zwischen verschiedenen Parteien zu vermitteln und eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Die Vermittlung basiert dabei auf einem konstruktiven, gemeinschaftlichen Umgang miteinander. Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei welchem die Beteiligten freiwillig und eigenverantwortlich die Beilegung des Konflikts anstreben.
www.in-mediation.deStehen Sie vor einem juristischen Problem und wissen nicht, wie Sie am besten vorgehen sollen? Scheuen Sie die rechtliche Auseinandersetzung und sind sich über Ihre Rechte und Pflichten nicht im Klaren?
Dann empfehle ich Ihnen, eine Erstberatung in meiner Kanzlei. In diesem ersten Gespräch schildern Sie mir Ihren Fall und Ihre genauen Fragen. Die Erstberatung hilft Ihnen dabei, zu erkennen, welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen, und zu entscheiden, ob Sie meine Leistungen als Anwältin darüber hinaus in Anspruch nehmen möchten.
Die Honorare für Rechtsanwälte sind gesetzlich festgelegt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Möchten Sie mit mir eine rechtliche Angelegenheit persönlich besprechen, wird eine Erstberatung berechnet. Wenn Sie sogenannte Verbraucher (Privatpersonen) sind, ist die Erstberatung begrenzt auf 190,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Eine höhere Beratungsgebühr kann dann für die Erstberatung nicht anfallen.
Sie sind auch nicht verpflichtet, die Beratung durch mich über die Erstberatung hinaus fortzuführen.
Daniela Leipold Rechtsanwältin
Karlstr. 43, 74072 Heilbronn
Telefon: 07131 78880
Fax: 07131 788810
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